Die Geschichte Otterstadts
Bischof Rüdiger Hutzmann von Speyer (reg. 1073-1090), seit 1086 auch Gaugraf im Speyergau, schenkte kurz vor seinem Tod im Jahre 1090 Otterstadt, bis dahin Eigentum des Speyerer Bischofs, dem Kollegiatstift St. Johannes und Guido in Speyer.
Dieses war vor 1086, vielleicht bei der von Kaiser Heinrich III. veranlassten Überführung der Reliquien des 1046 verstorbenen Abtes Guido von Pomposa an die Kirche St. Johannes bei Speyer am 4. Mai 1047, gegründet worden und gehörte zu den drei Nebenstiften (St. German, St. Guido und Allerheiligen) des Speyerer Domstifts. In der – nicht erhaltenen – Grabinschrift für den am 22. Februar 1090 verstorbenen Bischof im Chor der Stiftskirche links vom Hauptaltar wird das „villagium Otterstatt“ (= Dorf Otterstadt) namentlich erwähnt.
Das Stiftskapitel von St. Guido bestand aus dem Propst, dem Dechanten, zehn Kanonikern (Stiftsherren) und zunächst 24, später zwölf Stiftsvikaren. Die Stiftsherren waren meist Adelige, die Vikare bürgerlicher Herkunft.
Otterstadt blieb bis 1797 unter Wahrung der Oberhoheit des Speyerer Bischofs im Besitz des St. Guidostiftes. Als Territorialherr übt das Speyerer Hochstift in Otterstadt die Hochgerichtsbarkeit aus, während die niedere Gerichtsbarkeit beim Guidostift lag.
1456 erweiterte Bischof Siegfried III. von Venningen (reg. 1456-1459) die weltliche und geistliche Gewalt des St. Guidostifts über Otterstadt, ohne die landesherrlichen Rechte des Hochstifts aufzugeben. Ab ca. 1475 wurde Otterstadt von dem hochstift-speyerischen Unteramt Marientraut in Hanhofen verwaltet.
Das Stift St. Guido, das vormals dem Hl. Johannes dem Täufer geweiht war, wurde um 1030 n. Chr. als dritter Salierbau in der Pfalz nach dem Kloster Limburg und dem Speyrer Kaiserdom von Kaiser Konrad II. gegründet.
Auf einer im Norden der Stadt liegenden kleinen Erhöhung, dem Weidenberg, entstand eine romanische Basilika mit frühromanischem Westwerk, welches ein Türmchen auf dem Dach hatte, und zwei Osttürmen mit Querhaus, Chor und Apsis. (Quelle: Wikipedia)
Eine Stadtansicht Speyers von 1550 vor der Stadtzerstörung, auf der St. Guido deutlich erkennbar ist. 1689 kam es im Rahmen des Pfälzischen Erbfolgekrieges und der planmäßigen Entfestigung der Pfalz unter General Ezéchiel de Mélac zur völligen Zerstörung der Stadt durch französische Truppen.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Otterstadt in Mittelalter und Früher Neuzeit waren wie in fast allen ländlichen Regionen Deutschlands durch die Leibeigenschaft, die persönliche Abhängigkeit der Leibeigenen oder Hörigen vom Grund- bzw. Landesherrn, gekennzeichnet. Die Einwohner waren Hörige des St. Guidostiftes, gleichzeitig aber auch Leibeigene des Bischofs von Speyer als Landesherrn. Erst 1745 verzichtete dieser zugunsten des Stifts auf das Leibeigenschaftsrecht. Die Stiftsherren schreiben ab da von „unsere(n) leibeigenen Untertanen von Otterstadt“, die ihm jährlich einen Leibzins von 14 ½ Kreuzern entrichten mussten, was etwa dem Wert eines Taglohns entsprach.
Die Hörigen in Otterstadt musste das Land ihres Grundherrn bebauen (sie waren „an die Scholle gebunden“), an die Ortsherrschaft Abgaben zahlen und für sie Frondienste „mit Wagen und mit der Hand“ (Fuhr- und Handfronen) leisten. Das konnte Feldarbeit, Bauarbeiten oder Jagddienste sein, die Besitzer von Zugvieh und Fuhrwerken mussten diese Gespanne zur Verfügung stellen (Spanndienste).
Vom Frondienst befreit waren alle Einwohner, die ein Amt innehatten oder einen öffentlichen Dienst ausübten. Sowohl Hörige wie Leibeigene konnten aber Vermögen erwerben, Eigentum besitzen und Ehrenämter (vgl. Tafel 5) bekleiden. Mit der Errichtung des Departements Donnersberg im Jahre 1798 endete auch für Otterstadt die Leibeigenschaft.