Die Geschichte Otterstadts
Das 18. Jahrhundert ist für Otterstadt von einer weitgehend stagnierenden Einwohnerzahl und einer nur langsam fortschreitenden Ausdehnung des Ortes gekennzeichnet; so lag die in der Jahrhundertmitte errichtete „Alte Kirche“ (heute Remigiushaus) noch lange am südlichen Ende der geschlossenen Bebauung. Für das ausbleibende Bevölkerungswachstum ist in erster Linie die Politik des St. Guidostifts verantwortlich, das aus Sicherheitsgründen und, um eine Zersiedlung zu verhindern, die Einwohnerzahl bei etwa 400 zu halten versuchte.
Ein Gebietsverlust für Otterstadt ergab sich aus Artikel 18 eines zahlreiche Punkte umfassenden Vergleichs zwischen dem Hochstift Speyer und der Kurpfalz vom 9. Juni 1709, in dem das Hochstift der Kurpfalz ein als „rechtshängiger Saumagen“ bezeichnetes Landstück auf der anderen Rheinseite einräumte.
Bei einer Rheinüberschwemmung wurde 1740 erneut ein Teil des Dorfes zerstört; auch das „Kirchlein am See“ war stark betroffen und wurde bald darauf wegen der Hochwassergefährdung an den heutigen Standort des Remigiushauses verlegt.
Als das St. Guidostift infolge der wachsenden Holzknappheit Anfang des 18. Jahrhunderts begann, die Waldbenutzung durch die Otterstadter Einwohner kräftig zu beschränken und diesen nur noch einen Tag in der Woche zum Holzlesen zu gestatten, führte dies zu großer Unzufriedenheit in der Einwohnerschaft. Am 8. Juni 1731 begab sich eine Abordnung aus Otterstadt nach Bruchsal und überbrachte Fürstbischof Damian von Schönborn eine Klageschrift, in der sie unter Berufung auf einen Schiedsspruch von 1487 um richterliche Hilfe gegen das Kollegiatstift bat.
Als das Stift einem entsprechenden Befehl des Bischofs nicht nachkam und den Anwalt der Otterstadter, Konrad Cron, ins Gefängnis werfen ließ, wo er erkrankte und wenige Tage nach seiner Entlassung starb, kam es zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und dem Stift, zunächst vor dem Geistlichen Rat in Bruchsal, dann aufgrund der Berufung des Stiftskapitels vor dem Reichskammergericht in Wetzlar, wo der Prozess 60 Jahre lang (!), von 1732 bis 1792, anhängig war.
Das schließlich am 28. Juni 1792 verkündete Urteil gab der Gemeinde Recht und verpflichtete St. Guido zur Erstattung der Gerichtskosten, wurde jedoch von diesem angefochten. Am 12. September 1793 legte das Stift seinerseits einen Vergleichsentwurf in der Waldsache vor, der aber wegen der französischen Besetzung Otterstadts im Zuge der Revolutionskriege nicht mehr zum Tragen kam.
Eine Verordnung des Otterstadter Schultheißen, nach der die Besitzungen, Güter und Gefälle des St. Guidostifts ermittelt werden sollten, leitete im Verein mit dem Dekret der französischen Nationalversammlung über die Aufhebung aller feudalen Vorrechte und Lasten die Entmachtung und Enteignung des bisherigen Orts- und Grundherren bis zum Jahrhundertende ein.
Im 18. Jahrhundert wurde am Angelhofer Altrhein Gold gewaschen. Das Edelmetall lagerte sich zusammen mit Sand und Kies an Sandbänken in Flussschleifen ab. Erst die Rheinbegradigung unter Tulla führte zu einer Zunahme der Strömung und Abnahme der Ablagerung. Die zeitgenössische Abbildung ganz oben illustriert die Goldwäsche bei Karlsruhe (Quelle: Wikipedia, Aloys Schreiber, Badische Landesbibliothek, 86 C 13 RH).